20241115: Anzeige gegen die Vereinten Nationen wegen ausbleibenden Verbotes des Uranabbaus beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den UN-Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen Beihilfe zum Völkermord.

Der UN-Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist dafür zuständig, sichere und gesunde Lebensbedingungen für die Menschgemeinschaft zu schaffen. Mit einem immer noch nicht erfolgten Uranerzabbauverbot tragen die Vereinten Nationen zum Völkermord bei. Meine Anzeige stützt sich auf Studien der Organisation

Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e. V.:

Die Konzentration von Uranerz in den natürlichen Lagerstätten ist sehr niedrig. Dies erfordert für die Gewinnung von Uran den Abbau großer Gesteinsmengen. Bei einem durchschnittlichen Urangehalt des Gesteins von 0,1% sind 99,9% des Gesteins Abfall! Große Mengen radioaktiv und chemisch verseuchter Grubenabwässer werden in die nächstliegenden Flüsse und Seen gepumpt. Bei Stilllegung von Uranbergwerken werden diese einfach geflutet. Radioaktive und mit Schwermetallen verseuchte Grubenabwässer gelangen ins Grundwasser. Die weitere Aufbereitung des Urans, das „Milling”, findet meist in unmittelbarer Umgebung der Urangrube statt. Das Uranerz wird zu gelbem Pulver, dem „Yellowcake”, zermahlen. Während die Hälfte des im Gestein eingeschlossenen, gesundheitsgefährdenden Radongases schon beim Abbau freigesetzt wird, löst sich der Rest beim Mahlprozess. Das Edelgas Radon ist ein Produkt der natürlichen Uran- und Thorium-Zerfallsreihen. Für Radon-Belastungen ist in erster Linie Radon-222 verantwortlich. Die Radon-Konzentrationen in Deutschland liegen im Mittel bei 50 Becquerel/m3 in Wohnräumen. An Orten mit Uranerzabbau treten allerdings Spitzenwerte von 2.000 bis 3.000 Bq/m3, und vereinzelt sogar alarmierende Werte von 100.000 Bq/m3 auf. Deutlich erhöhte Lungenkrebsraten sind die Folge. Atommüll fällt bereits beim Uranabbau an. Für eine Tonne Brennelemente sind 133.000 Tonnen Uranerz nötig, wovon etwa 90 Prozent als strahlender Müll vor Ort auf Halden verbleibt und Flüsse, Grundwasser und letztlich die Menschen verseucht. Bis heute ist tonnenweise radioaktiver Atommüll angefallen, der sicher gelagert und zum Teil über eine Million Jahre von der Biosphäre abgeschirmt werden muss. Ein geeignetes Endlager dafür gibt es bis heute weltweit nicht. Tatsächlich war die Entsorgung von Atommüll ins Meer jahrzehntelange Praxis. Erst 1994 wurde die Verklappung von Feststoffen verboten. Staaten, darunter auch Deutschland, versenkten im Nordostatlantik etwa 115.000 Tonnen Atommüll. Auch im Ärmelkanal, vor der portugiesischen und der süditalienischen Küste, in der Adria und dem Tyrrhenischen Meer liegt Atommüll auf dem Grund. Die Fässer rosten, viele sind leck, Radioaktivität entweicht ins Meer. Durch Verdunstung gelangt alles in den natürlichen Wasserkreislauf. 

Mit diesen Auswirkungen vergiftet der Uranabbau den gesamten natürlichen Wasserkreislauf. Weil dieser zusammenhängende Wasserkreislauf über das gesamte Leben auf unserer Erde entscheidet, gefährdet jede Vergiftung des Wasserkreislaufes das Leben aller Arten, des Bodens und der Luft. Egal, was wir Essen, Trinken oder wo bzw. was wir atmen. Überall treten erhöhte Radioaktivitätswerte durch diese Form des Uranabbaus auf und führen zu Krankheiten und Todesfällen unter der Menschheit. Dies kann direkt geschehen, oder durch die Beeinflussung vor- oder nachgelagerter natürlicher Prozesse.

Aus diesen Gründen ist der Uranabbau mit sofortiger Wirkung zu verbieten, bis geeignete Verfahren entwickelt wurden, die oben beschriebene Auswirkungen vollständig verhindern. Denn nur dann können Menschen in Sicherheit und Gesundheit leben. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen muss für alle Menschen bindend ein zentrales, rein naturwissenschaftlich ausgerichtetes Regelwerk zur Reinhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes erarbeiten. Jedes aktuelle/geplante Vorgehen, jeder aktuelle/geplante Prozess muss vor Weiterführung/Umsetzung eine Prüfung zur Vergiftung des natürlichen Wasserkreislaufes bestehen. Alles andere ist aufgrund der Wirkung Völkermord.

Da der UN-Sicherheitsrat trotz des gesamten Wissens zum Uranabbau und dessen Verwendung in zahlreichen Prozessen und der Auswirkungen um die Vergiftung des Wasserkreislaufes seit Jahrzehnten Bescheid weiß und dennoch dem Uranabbau ohne alle Vorsichtmaßnahmen in Arbeits- und Umweltschutz tatenlos zusieht, erfolgt heute meine Anzeige wegen Beihilfe zum Völkermord gegen den UN-Sicherheitsrat, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

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