20251223: Glaubensfreiheit

Die Neue Zürcher Zeitung aus der Habsburger Heimat wärmt Jahrhunderte alte Diskussion um Gottes Existenz auf und spaltet mal wieder. Passt zum gerade erwachenden Habsburger Geistes. Dabei gibt es da nichts zu diskutieren. Es besteht Glaubensfreiheit. Wer an Gott glaubt, hält, völlig zurecht, an seiner Existenz fest. Wer anderes glaubt, glaubt was anderes. So ist das in der Glaubensfreiheit. Niemand hat das Recht, andere dafür zu bestrafen, bloß zustellen oder gar zu töten, wenn sie seinem Glauben nicht folgen. Niemand hat das Recht, seinen Glauben anderen durch Gewalt aufzuzwingen. Jeder hat das Recht, sich aus seinem Glauben abgeleitete Verhaltensvorgaben aufzustellen. Angesichts einer ständig veränderten Natur kann man ihm nur nahelegen, seine Verhaltensregeln immer an dieser vorbeizuführen, da er sonst Schaden an der Menschgemeinschaft anrichten könnte. Schäden sind durch Verhaltensanpassung anzuerkennen. Niemand hat jedoch das Recht, andere Menschen seine auf seinen Glauben beruhenden Verhaltensregeln mit körperlicher Gewalt, Verstümmelung, Folter oder gar Tod aufzuzwingen oder über selbige Mittel zur im Extremfall militärisch zu verteidigenden Allgemeingültigkeit zu erklären. Das sind dann Straftaten. Das sollte einfach jedem klar sein. Glaubensfreiheit heißt, dass jeder ungestraft glauben darf, was er will. Zu Schaden darf niemand dadurch kommen. Punkt, Punkt, Komma, Strich, fertig ist das Mondgesicht. Ist doch logisch! Das bedeutet, dass sich niemand aufgrund seines Glaubens einer allgemeingültigen Gerichtsbarkeit entziehen kann. Recht und Unrecht lassen sich nur an Taten messen. Recht zur Glaubensfreiheit wird zu Unrecht, wenn jemand zu Schaden kommt, die Verbreitung einer Annahme gewaltsam auf andere übertragen wird, eine Glaubensgemeinschaft gewaltsam ihre Ausbreitung forciert und somit den Glauben anderer beseitigt oder unter Strafe stellt. Niemand hat das Recht, seinen Glauben über den eines anderen zu stellen. 

Ich z.B. glaube an keinen Gott. Ich nehme mir aber nicht das Recht heraus, diesen als nicht existent zu bezeichnen. Klar ist er für einen an ihn glaubenden existent. Da braucht es keinen Arbeitskreis. Das sollte aber auch andersrum gelten. Halten wir uns alle an die uneingeschränkte Glaubensfreiheit, gibt es kein Eigentum an Grund und Boden und keinen Krieg! Gibt es diese beiden, untergräbt irgendjemand die Glaubensfreiheit und begeht Unrecht. Darüber richtet dann einzig eine für alle geltende Gerichtsbarkeit. Sie ist durch alle anzuerkennen. Ein möglicher Name könnte z.B. „Vereinte Nationen“ ohne Sonderrechte für irgendjemand sein. 

Sagt Dir jemand, Du musst oder sollst an etwas glauben und in diesem Glauben Handlungen ausführen, die anderen Schaden zuführen oder sie an ihrem Glauben hindern, ist es der Versuch von Nötigung, Instrumentalisierung oder Manipulation und somit ein Fall für die Gerichtsbarkeit. Es ist unerheblich, ob Einzelpersonen oder Gruppen Ausführende oder Betroffene sind. Die Anerkennung von nachgewiesenem Wissen sollte unser aller Anspruch sein, egal welche Schöpfung oder andere Entstehung wir ihm zuschreiben. Aber wohlwissend, dass auch dieses Wissen in einer sich ständig verändernden Natur nicht von Dauer sein kann. Das alles erscheint nur schwer. Elitäre naturwissenschaftliche Bildung, die Anerkennung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und grenzenlose Freiheit für alle machen dies zur einfachsten Sache der Welt und sollten unsere Wegweiser sein. Blöd nur, dass wir das jetzt ein paar Tausend Jahre lang nicht taten. Sollten wir nachtragend sein? Sollten wir es deshalb weiter betreiben? Wer könnte etwas ändern? Es sind Wenige. Womit wir u.a. wieder bei den Habsburgern und der Schweiz wären. Die Garde Letzterer könnte doch den „Begardeten“ mal ansprechen. Kommunikation heilt bekanntlich alle Wunden, Gewalt reißt sie immer wieder auf. Damit einen schönen Gruß an die Habsburger und ihre Seelenverwandten in der Restauration. Es wird Zeit für geistige Bewegung.

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